Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom Hl. Johannes zu Jerusalem von Rhodos und von Malta Malteserorden

Order of Malta

 

Souverän und Religiöser Oberer des Malteserordens

Der Grossmeister wird vom Grossen Staatsrat für eine Amtszeit von zehn Jahren gewählt.
In seiner Eigenschaft als Souverän und Oberer des Ordens ist er laut Verfassung verpflichtet, sich mit ganzer Hingabe der Entwicklung der Werke des Ordens zu widmen und allen Mitgliedern ein Vorbild an religiöser Rechtschaffenheit zu sein. Der Grossmeister übt die höchste Amtsgewalt aus.
Gemeinsam mit dem Souveränen Rat ist der Grossmeister dafür zuständig, gesetzgeberische Maßnahmen zu erlassen, die nicht in der Verfassungscharta vorgesehen sind, Regierungsakte zu verkünden und internationale Abkommen zu ratifizieren. Über den Rezeptor des Gemeinsamen Schatzamtes verwaltet er die Güter des Ordens und beruft das Kapitel der Professen und das Generalkapitel ein.
Die Staaten, mit denen der Orden diplomatische Beziehungen unterhält, erkennen dem Grossmeister die Vorrechte, Immunitäten und Ehrenbezeugungen zu, die Staatsoberhäuptern zustehen.
Der Grossmeister residiert am Sitz des Ordens, dem Magistralpalast in Rom.

Grossmeister, Fra’ John T. Dunlap

Souveräner Malteserorden Schweiz

Generalsekretariat

Kommende, Postfach, 6260 Reiden - Schweiz

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