Fra’ John Dunlap 81. Großmeister des Malteserordens
Fra‘ John Dunlap ist der 81. Großmeister des Malteserordens
Fra‘ John Dunlap wurde heute in Rom zum Fürsten und 81. Großmeister des Souveränen Malteser Ritterorden gewählt. Der 66-jährige Kanadier Fra‘ John Dunlap, der zum Zeitpunkt seiner Wahl Statthalter des Großmeisters war, ist der erste Justizritter (Profess) aus Übersee, der in das höchste Amt des Malteserordens gewählt wurde.
Der Große Staatsrat, das Wahlgremium, tagte in Rom in der Magistralvilla, einem der beiden institutionellen Sitze des Malteserordens, und wählte ihn mit absoluter Mehrheit der Stimmen auf der Grundlage einer gestern vom Kapitel der Professen vorgelegten Terna (Auswahlliste). Es gab 99 Wähler aus 18 verschiedenen Ländern.
Fra‘ John Dunlap teilte Papst Franziskus seine Wahl in einem handgeschriebenen Brief mit. Er wird heute um 18.30 Uhr seinen Eid in die Hände von Kardinal Silvano Maria Tomasi c.s., dem Sonderbeauftragten des Papstes, in der Kirche Santa Maria auf dem Aventin leisten und tritt damit die volle Amtsgewalt an. Gemß Artikel 13 der neuen Verfassung bleibt er für 10 Jahre im Amt. Der Großmeister ist das Oberhaupt des Malteserordens, eines religiösen Laienordens der katholischen Kirche und zugleich einer Entität des internationalen Rechts.
In seiner Ansprache an die Mitglieder des Staatsrats sagte der neue Großmeister: „Ich nehme diese Ernennung im Geiste des Dienens und mit dem feierlichen Versprechen an, mich stets voll und ganz einzusetzen. Ich danke jedem Einzelnen von Euch, dass Ihr mir Euer Vertrauen geschenkt habt und durch Eure heutige Anwesenheit große Liebe und Hingabe für unseren Orden bewiesen habt. Viele Herausforderungen liegen vor uns, aber vereint im Bewusstsein unserer Mission ‚Tuitio Fidei et Obsequium Pauperum‘ (Bezeugung des Glaubens, Hilfe den Bedürftigen) bin ich sicher, dass wir sie vereint und geschlossen angehen können, in demselben Geist, der den seligen Gerhard, den Gründer des Ordens, vor über 900 Jahren geleitet hat“.
Profil des Großmeisters
John Dunlap wurde am 16. April 1957 in Ottawa, Kanada, geboren. Er studierte an der Universität von Nizza, machte seinen Abschluss an der Universität von Ottawa und wurde anschließend an der Universität von West-Ontario zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert. Von der John Cabot University in Rom erhielt er die Ehrendoktorwürde im Bereich öffentlicher Dienst.
Fra’ John Dunlap ist Mitglied der Anwaltskammer des Staates New York und der Anwaltskammer der kanadischen Provinz Ontario. Im Jahr 1986 trat er in die Anwaltskanzlei Dunnington, Bartholow & Miller in New York ein und wurde 1993 zum Partner ernannt. Er spezialisierte sich auf Gesellschafts- und Einwanderungsrecht. Als international angesehener Anwalt ist er seit 1997 Rechtsberater der Ständigen Beobachtermission des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen.
Die Hinwendung von Fra’ John Dunlap zum Malteserorden und seine Entscheidung für eine Ordensberufung begannen Mitte der 1980er Jahre während seiner ehrenamtlichen Arbeit mit Patienten, die an AIDS und anderen Krankheiten leiden, im Cardinal Cooke Medical Center in Harlem, New York. In diesem Krankenhaus hat er in den letzten 30 Jahren jede Woche Dienst getan.
Im Jahr 1996 wurde er in den Malteserorden aufgenommen und legte 2008 die feierlichen Gelübde als Profess (Justizritter) ab. Über ein Jahrzehnt lang diente er dem Malteserorden als Vorsitzender des Ausschusses für den Schutz von Namen und Emblemen und als Vertreter der Allianz der Johanniterorden.
Im Jahr 2009 wurde Fra‘ John Dunlap für eine fünfjährige Amtszeit als Mitglied des Souveränen Rates gewählt. Das Generalkapitel bestätigte ihn 2014 für fünf weitere Jahre im Amt und dann in 2019. Seit Juni 2022 steht er nach dem Tod von Fra‘ Marco Luzzago als Statthalter des Großmeisters an der Spitze des Malteserordens.
Der Großmeister
Gemäß Artikel 12 der Verfassung steht der Großmeister an der Spitze des Ordens und ist mit souveränen Vorrechten und Ehren sowie dem Titel „Hoheit und Eminenz“ ausgestattet. Er muss sich voll und ganz der Förderung der Werke des Ordens widmen und allen Mitgliedern ein Beispiel für ein authentisches christliches Leben sein (Art. 106 des Kodex).
Der Großmeister ist zusammen mit dem Souveränen Rat für den Erlass von nicht in der Verfassungscharta vorgesehenen gesetzgeberischen Maßnahmen, die Verkündung von Regierungsakten und die Ratifizierung internationaler Abkommen zuständig. Er verwaltet über den Rezeptor des Gemeinsamen Schatzamtes das Vermögen des Ordens und beruft das Kapitel der Professen und das Generalkapitel ein.
Die Staaten, mit denen der Souveräne Malteser Ritterorden diplomatische Beziehungen unterhält, gewähren dem Großmeister die den Staatsoberhäuptern zustehenden Vorrechte, Immunitäten und Ehrungen.
Der Großmeister residiert am Sitz des Malteserordens, dem Magistralpalast in Rom.